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   OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08 (https://dejure.org/2008,19728)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2008 - 2 LB 2/08 (https://dejure.org/2008,19728)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08 (https://dejure.org/2008,19728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für die Schmutzwasserwasserentsorgung; Berechtigung einer Gemeinde zum Betrieb von leitungsmäßig voneinander getrennten Entwässerungseinrichtungen als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlichen Entwässerungsabgaben; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; KAG SH § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; KAG SH § 8
    Technisch und funktional getrennte Entwässerungssysteme können rechtlich zu einer öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden, wenn die Entwässerungssysteme den Anschlusspflichtigen vergleichbare Vorteile bieten.: Entwässerungssystem; Anschlussbeitrag; Öffentliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Rechtsprechung vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, S. 252, OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, S. 29 = NVwZ-RR 1990, 507; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, S. 322 = KStZ 1992, S. 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, S. 69 = NordÖR 2002, S. 239 und dem 22.01.2003 - 2 K 1/01, SchlHA 2003, S. 155).

    Die satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme ist aus Rechtsgründen allein dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 03.07.1978 - 7 B 118 - 124/78 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 sowie Senatsurteil vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2006 - 2 MB 14/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Auch setze sich das Verwaltungsgericht, trotz Kenntnis des Beschlusses des OVG vom 20.12.2006 - 2 MB 14/06 -, nicht mit der Frage auseinander, dass nicht jede Abweichung in absoluten Zahlen beim Arbeitsergebnis so wesentlich sei, dass eine Zusammenfassung unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig wäre.

    Sofern wegen unterschiedlicher Verhältnisse in den Baugebieten eine Differenzierung geboten sein sollte, berührte dies im Übrigen die Beitragsbemessung im Einzelfall, nicht aber die Kalkulation des Beitragssatzes (so Senatsbeschluss vom 20.12.2006 - 2 MB 14/06 - unter Bezug auf Senatsurteil vom 25.01.2003 - 2 L 170/01 - Urteil vom 07.04.2004 - 2 LB 45/03 - Beschluss erging zum Satzungsrecht des Beklagten).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Dies ist indes nur anzunehmen, wenn das Äquivalenzprinzip oder der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11/84 -, KStZ 1985, S. 129 und Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DVBl. 2001, S. 488 zur Abfallgebühr) und eine Zusammenfassung als rechtliche Einheit mit gleichen Beitragssätzen als willkürlich erscheint.
  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Dies ist indes nur anzunehmen, wenn das Äquivalenzprinzip oder der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11/84 -, KStZ 1985, S. 129 und Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DVBl. 2001, S. 488 zur Abfallgebühr) und eine Zusammenfassung als rechtliche Einheit mit gleichen Beitragssätzen als willkürlich erscheint.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01

    Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Rechtsprechung vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, S. 252, OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, S. 29 = NVwZ-RR 1990, 507; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, S. 322 = KStZ 1992, S. 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, S. 69 = NordÖR 2002, S. 239 und dem 22.01.2003 - 2 K 1/01, SchlHA 2003, S. 155).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Rechtsprechung vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, S. 252, OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, S. 29 = NVwZ-RR 1990, 507; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, S. 322 = KStZ 1992, S. 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, S. 69 = NordÖR 2002, S. 239 und dem 22.01.2003 - 2 K 1/01, SchlHA 2003, S. 155).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 45/03

    Anschlussbeitrag, Ausbau, Herstellung, Steigerungssatz, Tiefenbegrenzung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Sofern wegen unterschiedlicher Verhältnisse in den Baugebieten eine Differenzierung geboten sein sollte, berührte dies im Übrigen die Beitragsbemessung im Einzelfall, nicht aber die Kalkulation des Beitragssatzes (so Senatsbeschluss vom 20.12.2006 - 2 MB 14/06 - unter Bezug auf Senatsurteil vom 25.01.2003 - 2 L 170/01 - Urteil vom 07.04.2004 - 2 LB 45/03 - Beschluss erging zum Satzungsrecht des Beklagten).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Rechtsprechung vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, S. 252, OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, S. 29 = NVwZ-RR 1990, 507; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, S. 322 = KStZ 1992, S. 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, S. 69 = NordÖR 2002, S. 239 und dem 22.01.2003 - 2 K 1/01, SchlHA 2003, S. 155).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1992 - 2 L 285/91

    Abwasserbeseitigung; Anschlußbeitrag; Beitragspflicht; Klärwerk;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Denn eine Verbesserung der Abwasserklärung schafft einen zusätzlichen Vorteil, weil die von den Grundstücken nach der Abwasserbehandlung nur in ein Gewässer eingeleitet werden dürfen, wenn ihre Schadstofffracht so gering wie möglich gehalten, zumindest jedoch nach den allgemeinen Regeln der Technik reduziert worden ist (vgl. Senatsurteil v. 30.11.1992 - 2 L 285/91-, SchlHA 1993, S. 121).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1975 - II A 203/74
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
    Rechtsprechung vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 -, E 31, S. 252, OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 -, Die Gemeinde 1990, S. 29 = NVwZ-RR 1990, 507; Senatsurteile vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, S. 322 = KStZ 1992, S. 157 und vom 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, S. 69 = NordÖR 2002, S. 239 und dem 22.01.2003 - 2 K 1/01, SchlHA 2003, S. 155).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Danach sind die Grenzen dieses Ermessens erst überschritten, wenn die zu einer Anlage zusammengefassten, technisch voneinander unabhängigen Teile in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass ihre Vergleichbarkeit schlechterdings ausgeschlossen und ihre Zusammenfassung daher willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1978 - 7 B 118.78 u.a. - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 S. 46; OVG Münster, Urteil vom 17. November 1975 - 2 A 203/74 - juris Rn. 3, 15 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - NVwZ-RR 1990, 507 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08 - juris Rn. 33 f.).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 21.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Danach sind die Grenzen dieses Ermessens erst überschritten, wenn die zu einer Anlage zusammengefassten, technisch voneinander unabhängigen Teile in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass ihre Vergleichbarkeit schlechterdings ausgeschlossen und ihre Zusammenfassung daher willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1978 - 7 B 118.78 u.a. - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 S. 46; OVG Münster, Urteil vom 17. November 1975 - 2 A 203/74 - juris Rn. 3, 15 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - NVwZ-RR 1990, 507 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08 - juris Rn. 33 f.).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 20.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Danach sind die Grenzen dieses Ermessens erst überschritten, wenn die zu einer Anlage zusammengefassten, technisch voneinander unabhängigen Teile in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass ihre Vergleichbarkeit schlechterdings ausgeschlossen und ihre Zusammenfassung daher willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1978 - 7 B 118.78 u.a. - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40 S. 46; OVG Münster, Urteil vom 17. November 1975 - 2 A 203/74 - juris Rn. 3, 15 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - NVwZ-RR 1990, 507 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08 - juris Rn. 33 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16

    Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3;

    Mit Blick auf das Vorstehende dürfte die rechtliche Lebensgeschichte einer Anlage im Wesentlichen nur dann "abbrechen", wenn die Anlage so mit einer anderen Anlage (oder mit mehreren anderen Anlagen) zusammengeführt wird, dass sich das Ganze - rechtlich - als ihr Aufgehen in einer schon bestehenden oder im Zuge der Zusammenführung erst entstehenden anderen Anlage darstellt (vgl. hierzu etwa OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 - juris, Rn. 47 ff.; Urteil vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08 - juris; VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34; Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 - juris, Rn. 42 ff.).
  • OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 62/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Entgelte für die privatrechtlich

    Dies deckt sich der Sache nach mit dem Grundsatz, dass ein Einrichtungsträger innerhalb der Grenzen willkürfreien Handelns nicht gehindert ist, bei leitungsmäßig voneinander getrennten Entwässerungseinrichtungen rechtlich getrennte öffentliche Einrichtungen zu bilden, mit der zwangsläufigen Folge, dass auch getrennte Beitrags- und Gebührensätze zu ermitteln sind (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00, juris Tz. 45; Urteil vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08, juris Tz. 33).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16

    Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer

    Der erkennende Senat hatte in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 24.09.2008 - 2 LB 2/08 - (juris) zu einem vergleichbar gestalteten Sachverhalt hinsichtlich der Kalkulation eines Anschlussbeitrages ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14

    Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater

    Noch mehr als eine eher die Natur betreffende unterschiedliche Reinigungsleistung öffentlicher Klärwerke den angeschlossenen Grundstücken beitragsrechtlich unterschiedliche Vorteile vermittle (so OVG Schl.-Hol., Urt. v. 24. September 2008 - 2 LB 2/08 -, juris Rn. 37), zeige sich der unterschiedliche Vorteil hier, wenn auf einigen angeschlossenen Grundstücken kostenintensive private Pumpen für den Transport des Abwassers auch im öffentlichen Kanal zu betreiben seien.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 4 LB 8/13

    Klage gegen die Heranziehung zur Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ohne

    Der vormals für das Beitrags- und Gebührenrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat durch Urteil vom 24. September 2008 (2 LB 2/08, Die Gemeinde 2009, 24) in Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung entschieden, dass eine Gemeinde aufgrund ihres Organisationsermessens grundsätzlich berechtigt sei, leitungsmäßig voneinander getrennte Entwässerungseinrichtungen (gemeint sind Entwässerungssysteme) als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlicher Entwässerungsabgabe zu betreiben.
  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2017 - 5 K 360/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Mit Blick auf das Vorstehende dürfte die rechtliche Lebensgeschichte einer Anlage im Wesentlichen nur dann "abbrechen", wenn die Anlage so mit einer anderen Anlage (oder mit mehreren anderen Anlagen) zusammengeführt wird, dass sich das Ganze - rechtlich - als ihr Aufgehen in einer schon bestehenden oder im Zuge der Zusammenführung erst entstehenden anderen Anlage darstellt (vgl. hierzu etwa OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 - juris, Rn. 47 ff.; Urteil vom 24. September 2008 - 2 LB 2/08 - juris; VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 20 BV 11.133 -, juris, Rn. 34; Urteil vom 19. Mai 2010 - 20 N 09.3077 - juris, Rn. 42 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13

    Zur Widmung einer Sammelkläranlage in einem (Neu)Baugebiet trotz einer

    Dies hat aber für die Bestimmung des Umfangs der jeweiligen öffentlichen Einrichtung keine Bedeutung, da selbst leitungsmäßig voneinander getrennte Entwässerungssysteme als rechtlich einheitliche Einrichtung betrieben werden dürfen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. September 2008 - 2 LB 2/08 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10

    Zusammenfassung von mehreren Kläranlagen; öffentliche Einrichtung;

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